Es geht nicht um die Vorhaut, nicht um irgendwelche exotischen Sondervorschriften im Islam und im Judentum – es geht um etwas, das viel weiter reicht und die ganze Gesellschaft interessieren muss: um die Religion insgesamt. Für die Beschneidung wird in Deutschland rechtliche Sicherheit geschaffen werden; wahrscheinlich durch ein neues Gesetz. Das ist gut so. Aber der eigentliche Grund der Debatte liegt tiefer – in einem starken, manchmal geradezu panischen Unbehagen an intensiver, sichtbarer, selbstbewusster Religiosität. Und das ist nicht gut so.
Der Beschneidungsstreit hat das Problem so deutlich illustriert, weil er nicht bloß eine Glaubensrichtung betrifft. Ginge es nur um Muslime, dann wäre die Diskussion sofort auf banale Weise politisiert worden. Die Islamgegner hätten das Verbot einer landfremden Migrantensitte verlangt, die Multikulturalisten wären für die Rechte einer diskriminierten Minderheit eingetreten. Dass die Sache in diesem Fall Juden und Muslime zusammen angeht, hat die bequeme Lagerlogik durcheinandergebracht. So zeigt sich: Es ist nicht einfach ein spezieller, unwillkommener Glaube, der mit der modernen Gesellschaft in Konflikt gerät; das Reibungspotenzial steckt im Glauben und im Glaubensleben überhaupt.
„Kruzifix-Urteil“; „Kopftuchstreit“, und nun die Beschneidungsdiskussion
Die Gefahr ist, dass man damit nicht souverän umgeht, sondern angstvoll und engherzig. Das Christentum, die traditionelle Mehrheitsreligion in Deutschland, kann dabei nicht weniger ins Visier der Unduldsamkeit geraten als der zugewanderte Islam. Begonnen hat die neuere religionspolitische Debatte in der Bundesrepublik 1995 mit dem „Kruzifix-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts, das sich gegen die regelmäßige Anbringung von Kreuzen in den Klassenzimmern bayerischer Schulen wandte. Es folgte der „Kopftuchstreit“ über die Frage, ob muslimische Lehrerinnen, die ihr Haar verhüllen, unterrichten dürfen und verbeamtet werden sollen. Nun also die Beschneidungsdiskussion, ausgelöst von einem Gerichtsurteil, das in dieser biblisch begründeten Sitte eine unzumutbare Körperverletzung erkennt.
In allen drei Fällen lässt sich beobachten, dass der Geist des Misstrauens und des Verdachts am Werk ist. Statt das Kreuz als Zeichen einer reichen, zum Nachdenken anregenden Überlieferung zu verstehen, sahen die Verfassungsrichter darin ein Missions- und Propagandawerkzeug, das auf andersgläubige Schüler geistigen Druck ausübt. Das Kopftuch ist für die Kopftuchgegner kein Ausdruck einer persönlichen Lebensentscheidung, sondern das quasi-politische Symbol einer freiheitsfeindlichen Ideologie. Und die Beschneidung, die man auch als physisch harmlosen Eingriff von großer ritueller Ehrwürdigkeit betrachten könnte, erscheint aus der Verbotsperspektive als Quälerei, die einem Wehrlosen angetan wird.
Nicht alles, was die Aufschrift „Religion“ trägt, ist erlaubt
Stets wird die Selbstdeutung des Glaubens beiseitegeschoben und durch eine unfreundliche, sich für objektiv haltende Außensicht ersetzt. Was das Kreuz, das Kopftuch oder die Beschneidung „eigentlich“ sind, abgesehen von den Hirngespinsten der Frommen, darüber entscheidet ein religiös desinteressiertes, wenn nicht religiös analphabetisches Alltagsbewusstsein.
Natürlich gilt umgekehrt auch die Innensicht des Glaubens nicht absolut. Nicht alles, was die Aufschrift „Religion“ trägt, ist erlaubt. Witwenverbrennung würden wir nicht dulden, selbst wenn ein hinduistischer Theologe noch so eindringlich darlegen sollte, dass es sich um einen göttlich sanktionierten Brauch handelt. Die Klitorisbeschneidung bei Mädchen ist eine brutale Verstümmelung; auch wenn sie in irgendeinem Glauben religiös begründet wäre (was sie nicht ist), dürfte ein Rechtsstaat sie nicht tolerieren. Was gegen die Menschenwürde verstößt, gehört verhindert.
Niemand muss religiös sein oder Religion für eine gute Sache halten
Nur gibt es auch die Menschenwürde der Gläubigen. Was eine religiös tendenziell unmusikalische Gesellschaft leicht vergisst, wofür ihr oft einfach der Sinn fehlt, ist die Tiefe der Verletzung, die mit Eingriffen in die Religionsfreiheit verbunden ist. Der katholische Priester, der das Beichtgeheimnis auch dann noch bewahren will, wenn er damit die Festnahme eines Kriminellen erschwert, und deswegen Ärger mit der Polizei bekommt, der muslimische Junge, der gegen die Schulleitung um das Recht auf seine Gebete kämpft – für sie geht es um Gewissensfragen, um etwas Kostbares und vielleicht Unersetzliches, um den Kern ihrer Person. Zu einer zivilisierten Gesellschaft gehört, dass sie darauf so sorgfältig und grosszügig wie nur irgend möglich Rücksicht nimmt.
Auf nicht mehr und nicht weniger haben die Gläubigen, egal welchen Glaubens, in Deutschland Anspruch. Niemand muss religiös sein oder Religion für eine gute Sache halten; wenn man an die Verheerungen denkt, die der Fanatismus über Jahrhunderte angerichtet hat und auch heute noch anrichtet, ist die verbreitete Religionsskepsis gut zu verstehen. Aber dass mit dem, was Menschen heilig ist, schonend umgegangen wird, das ist ein gemeinsames Interesse aller. Denn jeder hat eine Zone innerster Überzeugungen, einen Gewissensbereich, für den er auf Schutz und Achtung angewiesen ist. Hoffentlich.