„Fragil, aber die Richtung stimmt”

Das am 18. Dezember von den europäischen Finanzministern geschlossene Abkommen ermöglicht eine gemeinsame Bankenaufsicht und sieht langfristig einen Rettungsmechanismus vor. Ein wichtiger, jedoch nicht endgültiger Schritt in Richtung einer echten Währungsunion.

Veröffentlicht am 19 Dezember 2013 um 17:16

Es ist ein guter Tag für Europa, oder – besser gesagt – es war eine gute Nacht. Das spät am Abend des 18. Dezember in Brüssel zustande gekommene Abkommen über die Bankenunion ist ein bedeutender Fortschritt für die europäische Integration. Es bleibt zwar noch unvollständig, geht aber in die richtige Richtung.

Es dürfte die Anleger und die Märkte beruhigen. Es wird die Festigung eines europäischen Bankensektors ermöglichen, der noch etliche marode Unternehmen zählt. Im Anschluss an die große Erschütterung von 2008 sanierten die USA ihre Banken schneller. Doch grundsätzlicher gesehen ergänzt die Bankenunion die Architektur einer Eurozone, deren Krise gezeigt hat, dass sie auf ebenso wackeligen wie empfindlichen Füßen steht.

Gegen die Ansteckung

Mit der Harmonisierung der öffentlichen Haushalte, den europäischen Solidaritätsfonds und vielleicht, in Zukunft, einer koordinierten Wirtschaftspolitik gibt die Bankenunion der Währungsunion Gestalt. Es wurde auch Zeit. Sie versucht, den Zusammenhang zwischen Bankenkrise und Staatsschulden zu unterbrechen. Es geht darum, die Ansteckungseffekte zu verhindern, aufgrund derer katastrophal geführte Banken – in Athen, Dublin, Madrid oder Zypern – Staaten an den Rand des Bankrotts bringen und das Überleben der gesamten Eurozone gefährden konnten.

[[Das Abkommen vom Mittwochabend ist ein Kompromiss zwischen dem Süden und dem Norden der Eurozone]]. Es muss noch von den Staats- und Regierungschefs der Union bestätigt und dann vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Es teilt die Bankenunion in zwei Aufgaben ein: Aufsicht über die Banken und Auflösung der Bankenkrisen.

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Das erste Kapitel ist radikaler und besonders richtungsweisend. Es entzieht die Bankenaufsicht den nationalen Regulierungsbehörden und überträgt sie der Europäischen Zentralbank, der EZB, der leistungsfähigsten EU-Institution. Sie wird also etwa 130 gefährdete Institute direkt beaufsichtigen. Das ist ein Souveränitätssprung, wie ihn die EU seit langem nicht erlebt hat. Und zwar ein sehr willkommener. Innerhalb ein und derselben Währungszone ist er nicht nur logisch, sondern auch mehr als fundiert: Die griechischen, irischen oder spanischen Beispiele haben die Verantwortungslosigkeit mancher nationaler Regulierungsbehörden – oder sogar das völlige Fehlen von Regulierung – bewiesen...

Langsame Erholung

Das Kapitel über die Auflösung der Bankenkrisen – durch Neufinanzierung oder geordnetes Konkursverfahren für ein Institut – ist weniger innovativ. Es ist geprägt von Deutschlands Misstrauen gegenüber allem, was einem „Transfer“ innerhalb der Eurozone ähnelt. Es kommt dabei nicht in Frage, einen öffentlichen Fonds zu bilden, der von einer der EU-Institutionen verwaltet würde – die Kommission hatte sich hierfür angeboten –, um einer Bank in Bedrängnis direkte Hilfestellung zu leisten.

[[Im Wesentlichen bleibt man hier also im nationalen Bereich]]. In jedem betroffenen Land wird der Bankensektor einen Abwicklungsfonds anlegen müssen. Diese Absicherung soll progressiv eingerichtet werden und erst ab 2026 zur wirklich gemeinsamen Nutzung verfügbar sein. Zu diesem Datum müssen 60 Milliarden Euro aufgebracht werden können. So setzt sich die langsame Erholung der Eurozone fort. Das Abkommen von Mittwoch begleitet Spaniens und Irlands Rückkehr an den Märkten. Alles steht noch auf fragilen Beinen, doch die Richtung stimmt.

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