Institutionen sind träge Einrichtungen. Sie leben von der Routine eingeschliffener Handlungsabläufe. Das produziert Vertrauen in die Ergebnisse ihres Handelns. Sie hassen Ungewissheit und können sich nur schwer an veränderte Umweltbedingungen anpassen. Zumeist kommt es dann zu Debatten über ihren Sinn. Wozu sind wir eigentlich da? Diese Frage hat sich auch Jürgen Stark gestellt, der am vergangenen Freitag von seinem Amt als Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgetreten ist.
Die EZB galt immer als ein legitimes Kind der Bundesbank, nur der Stabilität des Geldes verpflichtet. Was Stark davon hält, wenn die Zentralbank Staatsanleihen von hochverschuldeten Ländern in großem Stil kauft, ist klar. Er schildere seine Gegenposition so: "Im gegenwärtigen Umfeld ist daher eher davon auszugehen, dass positive Vertrauenseffekte aufgrund solider Finanzpolitik beträchtlich sein werden, was Fallstudien bestätigen: Ambitionierte Anpassungsprogramme gehen bereits nach kurzer Zeit mit positiven Wachstumseffekten einher." Damit meine Stark "sparen" und sonst nichts.
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Karlsruher Urteil
Aus für Eurobonds?
Kommentatoren hatten es weitgehend ignoriert, und dennoch könnte das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts der letzten Woche das Aus für Eurobonds zur Lösung der europäischen Schuldenkrise bedeuten.
„Aus diesem Gerichtsurteil kann ich nur schließen, dass sie in der Tat verfassungswidrig sind“, betont Wolfgang Münchau in der Financial Times. Wie der Kolumnist erklärt, haben die Karlsruher Richter entschieden, dass „die deutsche Regierung im Gegensatz zum zeitlich befristeten ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) unter folgenden Bedingungen keine dauerhaften Mechanismen akzeptieren darf: Wenn [Deutschland] dauerhaft für andere Länder haften muss, wenn die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen sehr hoch oder unabsehbar sind, und wenn ausländische Regierungen in der Lage sind, die Zahlung der Garantien zu veranlassen.“
„Selbstverständlich ist ein Eurobond ein dauerhafter Mechanismus, der außerdem zur Folge hat, dass die Kontrolle dauerhaft aus der Hand gegeben wird. Und höchstwahrscheinlich geht es um erhebliche Summen“, bemerkt Münchau. Deshalb werden die deutschen Beamten, auch wenn sie ein immer offeneres Ohr für Eurobonds haben, wohl nicht in der Lage sein, ihre Einführung zu gestatten.