Dass Jacques Chirac vors Strafgericht muss, ist eine historische Entscheidung für die französische Justiz. Insgesamt wurden in der Landesgeschichte Frankreichs nur zwei Staatschefs vor Gericht gestellt: Philippe Pétain für seine Kollaboration mit dem nationalsozialistischen Deutschland und Ludwig XVI., den das Revolutionsregime anklagte. Dem ehemaligen Präsidenten Frankreichs (von 1995 bis 2007) werden "Untreue und Unterschlagung öffentlicher Gelder" vorgeworfen. 21 fiktive Stellen soll sein Kabinett bezahlt haben, als er von 1977 bis 1995 Bürgermeister von Paris war. Gegen die Entscheidung des Staatsanwalts, der im vergangenen September die Einstellung des Verfahrens beantragt hatte, ist der Untersuchungsrichter vielmehr davon überzeugt, dass die Anklagepunkte ausreichen, um über denjenigen zu richten, der nach zwölf Jahren Präsidentschafts-Immunität wieder ein ganz gewöhnlicher, der Gerichtsbarkeit unterworfener Mann geworden ist. "Mit der notwendigen Abgeklärtheit wird die Justiz also die Konten der kleinen und großen Arrangements überprüfen [müssen], die den illegalen Chiracismus der Schwarzgelder ausmachen", kommentiertLibération.
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