"Jeder Bürger hat ein Recht aufs Internet", titelt De Standaard. Die Tageszeitung bezieht sich hiermit auf das Abkommen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europarat bezüglich des "Telekompakets", das derzeit von den Europaabgeordneten untersucht wird. Die Internetprovider dürfen demnach die Internetverbindung von Kunden, die Urheberrechte verletzt haben, nur nach einem Justizverfahren entsprechend der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterbrechen.
Die Tageszeitung erklärt, dass die Europäische Union somit "anerkannt hat, dass der Zugang zum Internet unentbehrlich ist, um Grundrechte wie die Informations- und die Meinungsfreiheit wahrnehmen zu können", und dies "trotz des intensiven Lobbying der Musik- und Filmindustrie". Bis jetzt konnte ein Künstler nämlich den Provider dazu auffordern, den Internetzugang einer Person zu unterbrechen, wenn er meinte, dass diese seine Urheberrechte verletzt habe. De Standaard präzisiert, dass "nur Härtefälle wie Kinderpornographie oder Verdacht auf Terrorismus eine Verkürzung der Prozedur erlauben."