Ein “Recht auf Vergessen” wäre willkommen

Veröffentlicht am 25 Januar 2012 um 15:08

Die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft Viviane Reding stellt heute in Brüssel eine “monumentale Maßnahme” zum Schutz persönlicher Daten vor, schreibt Riccardo Luna, Spezialist für Innovation, in La Repubblica.

Eine Maßnahme mit dem Ziel, das, was wir unter Datenschutz verstehen, für immer zu ändern und ein für alle Mal das Recht auf Vergessen im Internetzeitalter zu regeln. In anderen Worten: haben wir das Recht, uns betreffende Informationen aus dem Internet verschwinden zu lassen, zum Beispiel Dinge, die wir möglicherweise vor langer Zeit gepostet haben, aber auch von anderen gepostete Informationen, mit denen wir nicht einverstanden sind?

Die Antwort findet sich in zwei Regelwerken, die heute dem EU-Parlament vorgestellt werden: Beim ersten handelt es sich um eine Richtlinie zur Nutzung persönlicher Daten durch die Justizbehörden und die Polizei; das zweite ist eine Verordnung, in der die Modalitäten für die Verwaltung von persönlichen Daten durch Privatpersonen in ihren Beziehungen zu Behörden, Unternehmen und sozialen Netzwerken festgelegt werden. Bei Verstößen sind Strafen in Höhe von bis zu 1 Prozent des Umsatzes geplant.

Reicht das, um ein “Recht auf Verschwinden” zu gewährleisten? Wahrscheinlich nicht, vermerkt Luna in seinem Blog. Für ihn existiert

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das Recht, aus dem Internet zu verschwinden, ebenso wenig, wie das Recht, aus der Welt zu verschwinden. Im ‘echten Leben’ kann man zwar versuchen, in Vergessenheit zu geraten, es bleiben jedoch immer Unterlagen zurück, in denen von uns die Rede ist, und auch die Erinnerung unserer Mitmenschen. Diese Dinge lassen sich nicht mit einem Klick aus der Welt schaffen. Und auch nicht mit einem europäischen oder intergalaktischen Gesetz.

Die Rechte, seine Daten aus Facebook zu löschen […], zu surfen, ohne Spuren zu hinterlassen […] und darüber informiert zu werden, dass unsere Daten gespeichert und zu Werbezwecken verwendet werden, existieren bereits. Ein europäisches Gesetz dient nicht dazu, eine Revolution zu machen, sondern soll einfach ein Prinzip, ein Grundrecht der Person, verstärken. […] Obwohl manche das vorgeben, existiert allerdings kein Recht darauf, sämtliche Artikel und Blog-Veröffentlichungen, in denen von uns die Rede ist, verschwinden zu lassen – denn diese Gesamtheit nennt man Geschichte.

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