"Ein sensationelles Urteildes Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) könnte in Polen den Weg zur Legalisierung der Homo-Ehe ebnen", lautet die Schlagzeile von Dziennik Gazeta Prawna. Das Gericht in Straßburg gab der Klage eines Mannes aus Szczecin (Stettin) statt, der zehn Jahre lang darum gekämpft hatte, die Dienstwohnung seines verstorbenen Lebenspartners nicht verlassen zu müssen. Polnische Gerichte hatten befunden, dass das Gesetz keine gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften anerkenne und sich somit das Erbrecht nur auf heterosexuelle Paare anwende. Das EGMR wies in der Urteilsbegründung zurück, "Familie und Tradition" verteidigen zu müssen und befand, dass eine ungleiche Behandlung zwischen hetero- und homosexuellen Paaren nicht rechtens sei. Es sei "das erste Urteil, das offen über die Diskriminierung von Homosexuellen in Polen spricht", meint die Warschauer Tageszeitung, die anmerkt, dass im polnischen Recht überhaupt nirgends von Rechten Homosexueller die Rede ist. Corriere della Sera berichtet, dass die italienische Regierung es begrüße, dass der EGMR sein Urteil von 2009, welches zum Kruzifix-Verbot in italienischen Klassenzimmern führte, neu prüfen werde.
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