La Stampa berichtet über die "Kehrtwende des Obersten Gerichtshofes in Sachen Einwanderung". Illegale Einwanderer, deren Kinder italienische Schulen besuchen, können ihre Abschiebung nicht mehr verhindern, indem sie behaupten, diese würde einen Gefühlsschock auslösen. Die von albanischen Staatsbürgern vorgebrachte Berufungsklage lehnte das oberste Gericht Italiens (Corte Suprema di Cassazione) mit folgender Begründung ab: Das Prinzip nach dem die "psychische und physische Entwicklung" von Kindern gesichert werden muss (und das die Abschiebung mehrerer Mütter und Väter von Schulkindern behindert hatte) ist nur in "Ausnahmesituationen" anwendbar. Seit die illegale Einwanderung im vergangenen Jahr zur Straftat geworden ist, verringerte sich die Zahl der "Sans-papiers" (Immigranten ohne gültige Ausweispapiere), die ein Krankenhaus aufsuchten, um 30 Prozent. Laut der Zeitung "könnten Schulen nun zu einer weiteren Sperrzone für Ausländer werden". Das Paradox an der Sache ist, dass "sie Rechte haben, sie aber außerstande sind, diese einzuklagen, weil ihnen die Abschiebung droht. Das bereitet ihnen ungeheuerliche Sorgen. Ein Albtraum, der sie dazu zwingt, auf die medizinische Versorgung und sogar ihre Gehälter zu verzichten. Und ab sofort auch noch auf die Ausbildung ihrer Kinder?"
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