"Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt die Quoten für Ausländer an den Universitäten", titelt Der Standard. Hiermit kommt der EuGH einer Forderung des belgischen Verfassungsgerichtes nach, das selbst von europäischen Studenten angerufen worden war, das die Maximalquote von ausländischen Studenten an den Universitäten des Königreiches auf 30 Prozent festlegt. Le Soir weist auf das Prinzip des Diskriminierungsverbots und der Freizügigkeit der Studenten hin und hebt das Recht auf höhere Bildung hervor. Der EuGH hingegen entschied, dass Belgien das Recht dazu hat, deren Anzahl zu begrenzen, wenn bewiesen werden kann, dass eine höhere Zahl der Qualität der universitären Ausbildung abträglich ist. Der Standard begrüßt seinerseits die Entscheidung des Gerichtshofes: Die Wiener Tagszeitung erinnert nämlich daran, dass die österreichischen Medizinfakultäten jedes Jahr von deutschen Studenten gestürmt werden, genau so wie die Franzosen die belgischen Universitäten vereinnahmen. Diese gehen ins Ausland, weil sie in ihren Ländern aufgrund von Numerus Clausus oder Aufnahmeprüfung keinen Platz an der Universität bekommen haben.
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