„Kompletter Sieg“, titelt Frettablaðið. Am Montag gab das Gericht der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA Reykjavik in seinem Rechtsstreit gegen die EU-Kommission Recht.
Brüssel hatte Island belangt, denn es war der Ansicht, die isländische Regierung habe sich 2008 beim Bankrott der Landsbanki, der größten Privatbank des Landes, nicht weigern dürfen, die Konten der niederländischen und britischen Kunden der Icesave, einer auch in den Niederlanden und in Großbritannien aktiven Online-Tochter der Landsbanki, zu decken. Diese Weigerung wurde durch ein Referendum bestätigt, als die Isländer die von ihrer Regierung im Vorfeld mit Den Haag und London ausgehandelten Kompromissvorschläge zur Rückzahlung ablehnten.
„Das Gericht hat befunden, dass Island nicht gegen das europäische Recht hinsichtlich der Garantie von Bankeinlagen verstoßen hat, denn in diesem ist für eine systemische Krise nichts vorgesehen“, berichtet die Zeitung. Doch 2008 brach der gesamte isländische Bankensektor zusammen.
Zudem, so erklärt in der Financial Times der Jurist Michael Waibel:
Das Gericht entschied zugunsten Islands in einer kritischen rechtlichen und politischen Frage, die weit über Island hinausgeht: Soll der Staat für die Garantien eines nationalen Bankeinlagensystems haften?
Was die EU-Kommission betrifft, so erweise sie sich „als relativ schlechte Verliererin“, stellt Les Echos in Paris fest. Hier heißt es, Brüssel —
... behauptet, die Einleger müssten unter allen Umständen abgesichert sein, auch im Fall einer systemischen Krise. Es wird sich mit dieser Frage auseinandersetzen müssen, während die Verhandlungen über die Harmonisierung der europäischen Systeme zur Garantie der Einlagen immer noch laufen.