Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass Homosexuelle ein Kind, das von ihrem Partner oder ihrer Partnerin vor der eingetragenen Lebenspartnerschaft adoptiert wurde, ebenfalls adoptieren können. Laut der Richter geht es dabei in erster Linie um das Wohl des Kindes.
Die TAZ berichtet weiterhin, dass die Sozialdemokraten noch weiter gehen wollen, und eine absolute Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare fordern, die dann auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht möglich machen soll. Eine solche Initiative solle dem Bundesrat noch vor den Bundestagswahlen im September vorgelegt werden.
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