„Brüssel erlangt neue Befugnisse zur Kontrolle der nationalen Haushalte“, schreibt Les Echos am Tag nach dem Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament. Der Text wird im EU-Jargon „Two-Pack“ genannt und ermächtigt die Kommission dazu, die Haushalte der Mitgliedsstaaten zu überprüfen und Anpassungen zu empfehlen. Diese Maßnahme ist für die Wirtschaftszeitung „der letzte Stein zur neuen europäischen Governance“.
Das „Two-Pack“, das bis zum Sommer in Kraft treten wird, ist „intrusiver“ als die vorigen Texte, erklärt Les Echos:
In Zukunft werden die Hauptstädte ihren [Haushalts]plan für das kommende Jahr in Brüssel vorlegen müssen, bevor sie ihn ihren eigenen Abgeordneten unterbreiten. Die Kommission kann dann eine Meinung abgeben, besitzt aber kein Vetorecht. [...] Werden ihre Empfehlungen nicht befolgt, kann sie immer noch mit finanziellen Sanktionen drohen, wenn die Länder übermäßige Haushaltsdefizite aufweisen.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung betont, dass die Kommission zugleich ankündigte, sie werde in den kommenden Monaten die Einführung der „Eurobonds“ untersuchen – als Mittel, die Schulden auf die Länder der Eurozone umzulegen. Über die Entscheidung zugunsten des „Two-Pack“ hieß es:
Letztlich entspricht das weitgehend dem schon seit langem von den europäischen Staats- und Regierungschefs verabschiedeten EU-Fiskalpakt, ist aber konkreter gefasst und unmittelbar durchsetzbarer. Die zweite Verordnung des Pakets verstärkt die Kontrolle der Eurostaaten, die ein Hilfsprogramm haben oder in ernsthaften Schwierigkeiten sind. Für diese Länder ist eine „erweiterte Aufsicht“ durch die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) vorgesehen. Das umfasst auch direkte technische Hilfen wie die Einsetzung einer „Task Force“ nach dem Vorbild von Griechenland.