Am 22. April richteten 80 europäische Filmemacher eine Petition an die Europäische Kommission. Sie fordern darin, dass Brüssel bei den in diesem Sommer beginnenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA für den audiovisuellen und den Kino-Bereich eine Ausnahme erwirken soll.
Ihnen — allen voran Belgier und Franzosen — geht es darum, die „kulturelle Ausnahme“ zu verteidigen, einen Sonderstatus, der geistige Schöpfungen aus den Handelsabkommen ausnimmt, um das heimische kulturelle Schaffen zu fördern.
Der Kommission wird von den Filmschaffenden vorgeworfen, „Kultur einzig als Handelsware zu sehen“, berichtet die Tageszeitung Les Echos und fügt hinzu, dass für die Filmschaffenden „zu einem Zeitpunkt, an dem das politische Europa wankt, die Kultur im Zentrum der europäischen Idee steht”.
Ein Vorstoß, der Brüssel zum Reagieren zwang: EU-Handelskommissar Karel De Gucht versicherte in einer Pressemitteilung, dass „die kulturelle Ausnahme nicht zur Verhandlung steht.“ Sein Pressesprecher präzisierte jedoch, dies bedeute nicht, dass audiovisuelle Dienstleistungen von den Verhandlungen ausgeschlossen seien.
Das Wirtschaftsblatt erinnert daran, dass es nicht das erste Mal ist, dass die Filmschaffenden protestieren:
1993, während der Neuverhandlungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), dem Vorläufer der Welthandelsorganisation, haben die Filmemacher sogar ein Flugzeug gechartert, um Brüssel zu sagen, was sie vom amerikanischen Standpunkt hielten, Kultur sei eine Ware wie jede andere. Zwanzig Jahre später sind sie bereit, diese Aktion zu wiederholen.