Am 13. Mai hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass die automatischen Suchtipps der Internet-Suchmaschine Google Persönlichkeitsrechte verletzten können.
Um anschaulich zu machen, mit welcher Methode diese Suchtipps arbeiten, veröffentlicht Die Welt kompakt die Ergebnisse, die Google vorschlägt, wenn nach der deutschen Bundeskanzlerin gesucht wird.
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„Bei der Bundeskanzlerin mag Googles automatische Vervollständigung moderat bis amüsant ausfallen“, meint die Tageszeitung. Allerdings muss Google all jene löschen, von denen jemand meint, dass sie seine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Mit seinem Urteil gab das Gericht einem Unternehmer Recht, der gegen das US-Unternehmen Google geklagt hatte, weil sein Name stets automatisch in Kombination mit den Begriffen „Scientology“ oder „Betrug“ erschien.