Bankgeheimnis

Schweiz bietet den US-Steuerbehörden Waffenstillstand an

Veröffentlicht am 30 Mai 2013 um 13:53

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„Ein weiterer Nagel im Sarg des Bankgeheimnisses“, betitelt die Financial Times ihren Leitartikel, nachdem der Schweizer Bundesrat (Regierung) am 9. Mai einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Zusammenarbeit der Banken mit den US-Steuerbehörden im Kampf gegen Steuerbetrug erleichtern soll. Die Schweizer Bank Wegelin, das älteste Bankhaus der Schweiz, hatte bereits nach einem US-Urteil wegen Steuerbetrugs schließen müssen.

Das bestehende Schweizer Recht verbietet es den Banken, Kundendaten weiterzugeben. Das neue Gesetz sieht ein Ein-Jahres-Fenster vor, in dem die Banken Steuerfahndern interne Dokumente übergeben dürfen. Auch wenn damit Verfahren gegen Privatpersonen vermieden werden, drohen den Banken dennoch Milliardenstrafen wegen der Beihilfe zum Steuerbetrug. Für die FT

ist das Gesetz alles in allem ein guter Text. Er hilft, Rechts- und Reputationsmakel auszumerzen, welche das Geschäft der Schweizer Banken auf dem US-Markt behindern. Und er überlässt den USA das Strafmaß, sowie Schuldeingeständisse jenen, die rechtswidrig amerikanischen Bürgern beim Steuerbetrug geholfen haben.

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Dennoch, betont das Wirtschaftsblatt:

Das Gesetz wird die normalen Vertraulichkeitsregeln nur für ein Jahr aussetzen. Die alte, gemütliche Welt aber, in der zu wenig unangenehme Fragen gestellt werden, darf nicht überleben.

Bevor der Entwurf zum Gesetz wird, muss er noch vom Schweizer Parlament abgesegnet werden. Und dort stößt die „Lex USA“, wie sie in der Schweiz genannt wird, auf „heftigen Widerstand“, berichtet die Neue Zürcher Zeitung, die befürchtet, dass der „Steuerdeal mit den USA zu scheitern droht“:

Derzeit gibt es im Parlament keine Mehrheit für den Vorstoß des Bundesrats. Die drei größten Fraktionen lehnen die „LEX USA“ ab.

Die Tageszeitung Le Temps aus Genf hingegen bedauert

die Undurchsichtigkeit des Friedensabkommens, sowie und die Unklarheit über die Folgen, die daraus resultieren, dass die Banken frei entscheiden können, ob sie an dem amerikanischen Programm zur Vergangenheitsbewältigung teilnehmen wollen oder nicht. All das trägt nicht dazu bei, auf beiden Seiten die erhoffte juristische und wirtschaftliche Sicherheit zu schaffen.

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