Neue Regeln zur Rettung von Pleitebanken

Veröffentlicht am 27 Juni 2013 um 13:33

Europa tat am 27. Juni einen Schritt in Richtung der Bankenunion: Die EU-Finanzminister kamen zu einem Abkommen darüber, wie die Verluste den Gläubigern notleidender Banken aufgezwungen werden können, schreibt die Financial Times.

Die Wirtschaftszeitung schätzt, dass die europäischen Steuerzahler den von der Finanzkrise seit 2008 schwer geschädigten Banken bereits rund 1,6 Billionen Euro gewährt haben. Sie weist darauf hin, dass sich das Abkommen auf eine Bankenunion der Eurozone hinbewegt, „die sich letztendlich die Kosten zukünftiger Bankenrettungen teilen könnte“.

Obwohl das Abkommen noch vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss, bevor es 2018 in Kraft tritt, könnte es „Aktien- und Anleiheninhaber sowie manche andere Anleger dazu zwingen, zu den Kosten der Bankenpleite beizutragen“. Privatpersonen, Kleinunternehmen und versicherte Einlagen unter 100.000 Euro wären von dieser Regelung nicht betroffen.

Für El Periódico ist die vom Ecofin getroffene Entscheidung...

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entscheidend, um die Stabilität des europäischen Bankensystems zu verstärken und zu verhindern, dass die Irrtümer der Bankiers durch die Zuführung öffentlicher Mittel und Kürzungen im Sozialbereich erneut von den Bürgern finanziert werden müssen.

Die Richtlinie, so die Tageszeitung weiter, „bestimmt eindeutig“ die Reihenfolge der Beiträge im Falle einer Bankenrettung: „zuerst die Aktieninhaber, dann die Halter von Vorzugsanteilen und nachrangigen Darlehen [so genannte „Junior Debt“, die weniger gut abgesichert sind], drittens die Anleiheninhaber und viertens die Inhaber von Bankguthaben über 100.000 Euro“. Dabei wird den Staaten eine gewisse „Flexibilität“ zugestanden: Sie können beschließen, direkt einzugreifen – aber nur begrenzt und nur mit Genehmigung der Europäischen Kommission:

Deutschland und seine Verbündeten haben durchgesetzt, dass diese Flexibilität durch nationale (öffentliche oder private) Mittel finanziert wird und dass eine europäische Unterstützung mit staatlicher Garantie nur dann beantragt werden kann, wenn es sich um ein notleidendes Land handelt, wie im Fall Spanien. Die direkte Sanierung über den europäischen Rettungsfonds bleibt die letzte Möglichkeit.

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