Video-Prozesse für Hooligans

Veröffentlicht am 17 Januar 2011 um 12:09

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„Videokonferenz mit Hooligans für 2012“, titelt die Dziennik Gazeta Prawnaund bezieht sich damit auf ein neues Gesetz, das vom Justizministerium in Hinblick auf die Fußball-EM 2012 in Polen und in der Ukraine vorgeschlagen wurde. Die Gesetzesvorlage sieht beschleunigte „Video-Gerichtsverfahren“ für auf frischer Tat ertappte Fußball-Hooligans vor. Für Vergehen wie Schlägerei, Böllerschießen oder Mitführen gefährlicher Gegenstände sollen sie gleich vor Ort in Haft genommen werden und auf ihre Verhandlung warten. Diese findet dann in einem gesonderten, mit dem Gericht über High-Speed-Internet vernetzten Raum statt. Diese Lösung soll das Verfahren beschleunigen. Innerhalb von 48 Stunden soll alles beendet sein. Manche Rechtsanwälte sind jedoch der Meinung, dass derartige Videoverfahren das Recht des Angeklagten auf Vertretung vor Gericht verletzen. „Ein Fußballstadion ist ein Ort für den Sport, die Rechtssprechung sollte den Gerichten vorbehalten bleiben“, erklärte ein ungenannter Anwalt der Warschauer Tageszeitung.

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