Das TTIP Abkommen stünde nach dem kolportieren Nein Deutschlands zu CETA auch auf der Kippe

Veröffentlicht am 31 Juli 2014 um 07:19

Die deutsche Bundesregierung könnte ein komplett ausverhandeltes Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) aufgrund der Angst, „ausländische Konzerne würden zu viel Macht bekommen“, ablehnen, schreibt die EU Korrespondentin der Süddeutschen Zeitung, Cerstin Gammelin.

Deutsche EU-Diplomaten bestätigten am Freitag in Brüssel, dass die Bundesregierung das Abkommen mit Kanada „so, wie es jetzt verhandelt ist“, nicht unterzeichnen könne. Deutschland sei zwar grundsätzlich bereit, das Abkommen im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren „problematisch“ und derzeit nicht zu akzeptieren.

Dem Bericht zufolge hängt der Erfolg des mit den USA geplanten Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) Abkommen von der Unterzeichnung von CETA durch die 28 Mitgliedstaaten ab.

„Der Freihandelsvertrag mit Kanada ist ein Test für das Abkommen mit den USA“, sagte ein hoher Kommissionsbeamter in Brüssel. Werde das Abkommen mit Kanada abgelehnt, „dann ist auch das mit den USA tot“.

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Berlin hat mehrmals seine Abneigung gegenüber Investorenschutzklauseln, die im Rahmen der CETA und TTIP Verhandlungen mit Kanada und den USA ausgehandelt werden, klar gemacht. Dennoch sprach sich Kanzlerin Angela Merkel generell für ein Freihandelsabkommen mit den USA aus.

In einigen Mitgliedstaaten tobt ein heftiger Streit darüber, welche Rechtssicherheit Unternehmen erhalten sollen, die in den jeweils anderen Ländern investieren. Während der Investorenschutz im Freihandelsvertrag mit Kanada bisher weitgehend akzeptiert wurde, stießen die gleichen Klauseln im Abkommen mit den USA auf komplette Ablehnung. [...] Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel betonte, dass er die Idee, amerikanischen Investoren durch den Vertrag besonderen Rechtsschutz zu gewähren, für überflüssig halte. Dass die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten beauftragt ist, genau diese Klauseln auszuhandeln und dass diese auch im Vertrag mit Kanada stehen sollen, blieb unerwähnt.

Diese Investmentschutzklauseln sind unter dem Namen investor-state dispute settlement (ISDS) mechanism bekannt. Befürworter betonen ihre Notwendigkeit für bilaterale Investments. Gegner kritisieren die daraus resultierenden weitreichenden Rechte für Konzerne und Investoren, die es ihnen ermöglichen würden, Staaten vor Gericht zu bringen, bzw. Regulierungen und Gesetze zu umgehen.

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