„Aus Angst um sein Eigentum holt der Staat Kunstwerke aus dem Ausland zurück“, titelt Lidové noviny. Am 31. Mai, nachdem die französische und österreichische Justiz mehrere Gemälde beschlagnahmt hatten, entschied der tschechische Kulturminister, ins Ausland geliehene Werke, hauptsächlich nach Paris und Wien, kurzerhand wieder zurückzuholen. Die Beschlagnahmung wurde von einem tschechisch-schweizerischen Unternehmer beantragt, der nach dem längsten Rechtsstreit in der Wirtschaftsgeschichte Tschechiens, einen Schadenersatz vom tschechischen Staat in Höhe von 8 Milliarden Kronen (326 Millionen Euro) erwirkt hatte. Sein Unternehmen, Diag Human, sei bei einem Auswahlverfahren im Bereich der Aufbereitung von Blut-Plasma benachteiligt worden. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt worden. „Es liegt im Interesse des Staats diesen Rechtsstreit so schnell wie möglich zu beenden, denn der Betrag steigt durch die Verzugszinsen täglich um mehrere Millionen“, schreibt die Tageszeitung aus Prag.
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